Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführungen von
Dienstleistungen im Rahmen der Seniorenassistenz getroffen werden, sind in dem Vertrag
schriftlich niederzulegen. Die schriftliche Vertragsform ist ausschließlich.
2. Vertragsschluss
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben -
freibleibend und zunächst unverbindlich. Grundsätzlich ist der in den Angeboten / Verträgen
veranschlagte Arbeitsaufwand auf Erfahrungswerten bemessen. Die tatsächliche Arbeitszeit
kann aufgrund von unerwarteten Ereignissen etc. variieren. Wir behalten uns vor, die
tatsächliche Arbeitszeit abzurechnen.
3. Vertragsgegenstand
Zielsetzung der Dienstleistungen, die die Seniorenassistenz Beate Klausmann erbringt, ist es,
Seniorinnen und Senioren den Erhalt oder sogar die Verbesserung der Lebensqualität zu
ermöglichen, auch den Verbleib in ihrem gewohnten Umfeld und die Entlastung der
Angehörigen. Die vereinbarten und angebotenen Dienstleistungen werden individuell nach
einer Erstberatung und im Verlauf der Betreuung auf die Bedürfnisse und Wünsche der
Seniorinnen und Senioren sowie Angehörigen abgestimmt.
Als Auftraggeber wird in dieser AGB der Vertragspartner bezeichnet, mit dem ein
Dienstleistungsvertrag in schriftlicher Form geschlossen wird. Auftraggeber kann somit eine
Seniorin / ein Senior, eine Familienangehörige bzw. ein Familienangehöriger oder auch eine
gesetzliche Vertreterin bzw. ein gesetzlicher Vertreter sein. Die Seniorenassistenz Beate
Klausmann wird in dieser AGB Auftragnehmerin genannt.
4. Leistungen und Leistungsabgrenzung
a) Die zu erbringenden Leistungen werden im Detail im Dienstleistungsvertrag festgelegt und
sind beiderseits bindend.
b) Die Auftragnehmerin bietet ihre Dienstleistungen nach terminlicher Absprache an. Es wird
kein Notdienst oder eine dauerhafte Erreichbarkeit angeboten.
c) Die Auftragnehmerin übernimmt und bietet keine Unterstützung im Sinne von
pflegerischen oder medizinischen Dienstleistungen. Ebenso ist sie nicht autorisiert,
Medikamente zu verabreichen oder die Einhaltung verordneter medizinischer Indikationen
zu überwachen. Sie bietet keine sonstigen gewerblichen Tätigkeiten an. Kaufmännische
AGB Seniorenassistenz Beate Klausmann Seite 1
Hilfestellungen sind keine steuerberatenden Leistungen, stellen keine rechtliche
Beratung dar und erfolgen ohne Gewähr.
Die in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen werden als Dienstleistung im Sinne der §
611 BGB erbracht.
5. Erstberatung
In der Erstberatung steht das persönliche Kennenlernen an erster Stelle. Dabei werden
zwischen dem Kunden und der Auftragnehmerin alle Rahmenbedingungen besprochen und
abgestimmt, die für eine klar definierte Beauftragung erforderlich sind. Individuelle
gesundheitliche Einschränkungen, die verschiedene Aktivitäten nicht zulassen, sind der
Auftragnehmerin mitzuteilen, damit diese darauf vorausschauend und mit gegebener
Rücksichtnahme eingehen kann.
Die Erstberatung ist kostenfrei. Sie findet idealerweise beim Kunden vor Ort in vertrauter
Umgebung statt.
6. Auftragserfüllung
Die Leistungen der Auftragnehmerin gelten als erfüllt, wenn die/der AuftraggeberIn nicht
unverzüglich dagegen Einwände erhebt. Die Beanstandung wird sofern möglich unverzüglich
geklärt. Sofern keine Einigung möglich ist, sind Zeit, Ort, Art und Umfang der Minderleistung
oder -erfüllung schriftlich zu formulieren und der Auftragnehmerin zuzuleiten.
7. Termine / Termineinhaltung
Mündlich oder schriftlich vereinbarte Termine zwischen der Auftragnehmerin und der/dem
AuftraggeberIn gelten als verbindlich.
Im Falle einer unvorhersehbaren oder unvermeidlichen Terminabsage seitens der
Auftragnehmerin wird mit der/dem AuftraggeberIn zeitnah ein Ersatztermin vereinbart.
Absagen seitens der/des AuftraggeberIn von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten
Termin sollten nach Möglichkeit vermieden werden, da solche Leerzeiten seitens der
Auftragnehmerin kurzfristig nicht anderweitig disponiert werden können.
Für solch kurzfristig abgesagte Termine werden Terminausfallkosten erhoben.
8. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der/ die AuftraggeberIn oder LeistungsempfängerIn ist verpflichtet, wahrheitsgemäße
Angaben über ihre/seine gesundheitlichen Einschränkungen und/oder ihre/seine
körperlichen/seelischen Besonderheiten zu machen, damit die Auftragnehmerin diese bei
Planungen berücksichtigen kann.
9. Vergütung und Rechnungsstellung
Der/die AuftraggeberIn verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung auf Basis
des vertraglich festgelegten Stundenhonorars oder eines fest vereinbarten Paketpreises
zuzüglich Fahrtkosten und sonstigen Aufwendungen.
Sofern die Vergütung nach Zeitaufwand erfolgt, wird für jeden Einsatz bzw. Einzelauftrag
mindestens eine halbe Stunde berechnet. Jede weitere Zeiteinheit beträgt eine halbe
Stunde. Den tatsächlichen Zeitaufwand für den jeweiligen Vor-Ort-Einsatz quittiert der
Kunde als Tätigkeitsnachweis mit Datum und Unterschrift, sofern von ihm möglich.
Aufwendungen, zum Beispiel für Buchungen, Reservierungen, Parkgebühren, Verpflegung,
Postauslagen etc. sind vom Auftraggeber auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten
gegen Quittung zu erstatten. Die Rechnung wird durch den/die AuftraggeberIn oder
LeistungsempfängerIn im Anschluss an dem Termin direkt bar oder per nächster
Rechnungsstellung beglichen.
Alle erbrachten Leistungen werden vom Auftraggeber privat und ohne Abzüge beglichen. Die
Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb von 8 Kalendertagen per Überweisung.
Die Auftragnehmerin führt einen Tätigkeitsnachweis, der Grundlage der Abrechnung ist. Die
Auftragnehmerin bietet dem/der AuftraggeberIn an, sofern es sich hierbei nicht um den/die
LeistungsempfängerIn handelt, nach Absprache und Freigabe durch den/die
LeistungsempfängerIn, den/die AuftraggeberIn regelmäßig über den Verlauf der Betreuung
zu unterrichten.
Alle erbrachten Leistungen sind, wie in der Rechnung angegeben, ohne Abzüge zu
begleichen.
10. Vertragsdauer und Kündigung
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte (oder bestimmte) Zeit geschlossen. Es ist
beiderseitig mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich kündbar.
11. Haftungsbegrenzung
1.
Für Schäden und Folgeschäden die nachweislich die Auftragnehmerin zu vertreten hat,
haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr abgeschlossenen
Berufshaftpflichtversicherung.
2.
Im Rahmen der Seniorenassistenz bietet die Auftragnehmerin keinen gewerblichen
Personentransport an. Für Unfallfolgen oder sonstige Ansprüche, die durch Mitfahren
entstehen könnten, haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr
abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung.
3.
Im Falle von Terminabsagen seitens der Auftragnehmerin aufgrund vertretbarer
Gründe wird jegliche sonstige Haftung hieraus ausgeschlossen.
12. Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht
Die Auftragnehmerin verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. des
Leistungsempfängers ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und
dem Bundesdatenschutzgesetz. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu
Zwecken der Durchführung des Vertrages verarbeitet.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über vertrauliche Angelegenheiten der/des
AuftraggeberIn bzw. der/des LeistungsempfängerIn, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zur
Kenntnis gelangen, sowohl während des Dienstleistungsverhältnisses als auch nach der
Beendigung Stillschweigen zu bewahren.
13. Salvatorische Klausel - § 306 BGB gilt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in unseren Räumlichkeiten in gedruckter
Form eingesehen oder auf unserer Homepage unter www.seniorenassistenz-klausmann/agb
eingesehen und heruntergeladen werden.
Beate Klausmann
Seniorenassistenz
Hindenburgstr. 15 A
77977 Rust
Tel.:0160 8071915