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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführungen von

Dienstleistungen im Rahmen der Seniorenassistenz getroffen werden, sind in dem Vertrag

schriftlich niederzulegen. Die schriftliche Vertragsform ist ausschließlich.

2. Vertragsschluss

In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben -

freibleibend und zunächst unverbindlich. Grundsätzlich ist der in den Angeboten / Verträgen

veranschlagte Arbeitsaufwand auf Erfahrungswerten bemessen. Die tatsächliche Arbeitszeit

kann aufgrund von unerwarteten Ereignissen etc. variieren. Wir behalten uns vor, die

tatsächliche Arbeitszeit abzurechnen.

3. Vertragsgegenstand

Zielsetzung der Dienstleistungen, die die Seniorenassistenz Beate Klausmann erbringt, ist es,

Seniorinnen und Senioren den Erhalt oder sogar die Verbesserung der Lebensqualität zu

ermöglichen, auch den Verbleib in ihrem gewohnten Umfeld und die Entlastung der

Angehörigen. Die vereinbarten und angebotenen Dienstleistungen werden individuell nach

einer Erstberatung und im Verlauf der Betreuung auf die Bedürfnisse und Wünsche der

Seniorinnen und Senioren sowie Angehörigen abgestimmt.

Als Auftraggeber wird in dieser AGB der Vertragspartner bezeichnet, mit dem ein

Dienstleistungsvertrag in schriftlicher Form geschlossen wird. Auftraggeber kann somit eine

Seniorin / ein Senior, eine Familienangehörige bzw. ein Familienangehöriger oder auch eine

gesetzliche Vertreterin bzw. ein gesetzlicher Vertreter sein. Die Seniorenassistenz Beate

Klausmann wird in dieser AGB Auftragnehmerin genannt.

4. Leistungen und Leistungsabgrenzung

a) Die zu erbringenden Leistungen werden im Detail im Dienstleistungsvertrag festgelegt und

sind beiderseits bindend.

b) Die Auftragnehmerin bietet ihre Dienstleistungen nach terminlicher Absprache an. Es wird

kein Notdienst oder eine dauerhafte Erreichbarkeit angeboten.

c) Die Auftragnehmerin übernimmt und bietet keine Unterstützung im Sinne von

pflegerischen oder medizinischen Dienstleistungen. Ebenso ist sie nicht autorisiert,

Medikamente zu verabreichen oder die Einhaltung verordneter medizinischer Indikationen

zu überwachen. Sie bietet keine sonstigen gewerblichen Tätigkeiten an. Kaufmännische

AGB Seniorenassistenz Beate Klausmann Seite 1

Hilfestellungen sind keine steuerberatenden Leistungen, stellen keine rechtliche

Beratung dar und erfolgen ohne Gewähr.

Die in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen werden als Dienstleistung im Sinne der §

611 BGB erbracht.

5. Erstberatung

In der Erstberatung steht das persönliche Kennenlernen an erster Stelle. Dabei werden

zwischen dem Kunden und der Auftragnehmerin alle Rahmenbedingungen besprochen und

abgestimmt, die für eine klar definierte Beauftragung erforderlich sind. Individuelle

gesundheitliche Einschränkungen, die verschiedene Aktivitäten nicht zulassen, sind der

Auftragnehmerin mitzuteilen, damit diese darauf vorausschauend und mit gegebener

Rücksichtnahme eingehen kann.

Die Erstberatung ist kostenfrei. Sie findet idealerweise beim Kunden vor Ort in vertrauter

Umgebung statt.

6. Auftragserfüllung

Die Leistungen der Auftragnehmerin gelten als erfüllt, wenn die/der AuftraggeberIn nicht

unverzüglich dagegen Einwände erhebt. Die Beanstandung wird sofern möglich unverzüglich

geklärt. Sofern keine Einigung möglich ist, sind Zeit, Ort, Art und Umfang der Minderleistung

oder -erfüllung schriftlich zu formulieren und der Auftragnehmerin zuzuleiten.

7. Termine / Termineinhaltung

Mündlich oder schriftlich vereinbarte Termine zwischen der Auftragnehmerin und der/dem

AuftraggeberIn gelten als verbindlich.

Im Falle einer unvorhersehbaren oder unvermeidlichen Terminabsage seitens der

Auftragnehmerin wird mit der/dem AuftraggeberIn zeitnah ein Ersatztermin vereinbart.

Absagen seitens der/des AuftraggeberIn von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten

Termin sollten nach Möglichkeit vermieden werden, da solche Leerzeiten seitens der

Auftragnehmerin kurzfristig nicht anderweitig disponiert werden können.

Für solch kurzfristig abgesagte Termine werden Terminausfallkosten erhoben.

8. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der/ die AuftraggeberIn oder LeistungsempfängerIn ist verpflichtet, wahrheitsgemäße

Angaben über ihre/seine gesundheitlichen Einschränkungen und/oder ihre/seine

körperlichen/seelischen Besonderheiten zu machen, damit die Auftragnehmerin diese bei

Planungen berücksichtigen kann.

9. Vergütung und Rechnungsstellung

Der/die AuftraggeberIn verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung auf Basis

des vertraglich festgelegten Stundenhonorars oder eines fest vereinbarten Paketpreises

zuzüglich Fahrtkosten und sonstigen Aufwendungen.

Sofern die Vergütung nach Zeitaufwand erfolgt, wird für jeden Einsatz bzw. Einzelauftrag

mindestens eine halbe Stunde berechnet. Jede weitere Zeiteinheit beträgt eine halbe

Stunde. Den tatsächlichen Zeitaufwand für den jeweiligen Vor-Ort-Einsatz quittiert der

Kunde als Tätigkeitsnachweis mit Datum und Unterschrift, sofern von ihm möglich.

Aufwendungen, zum Beispiel für Buchungen, Reservierungen, Parkgebühren, Verpflegung,

Postauslagen etc. sind vom Auftraggeber auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten

gegen Quittung zu erstatten. Die Rechnung wird durch den/die AuftraggeberIn oder

LeistungsempfängerIn im Anschluss an dem Termin direkt bar oder per nächster

Rechnungsstellung beglichen.

Alle erbrachten Leistungen werden vom Auftraggeber privat und ohne Abzüge beglichen. Die

Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb von 8 Kalendertagen per Überweisung.

Die Auftragnehmerin führt einen Tätigkeitsnachweis, der Grundlage der Abrechnung ist. Die

Auftragnehmerin bietet dem/der AuftraggeberIn an, sofern es sich hierbei nicht um den/die

LeistungsempfängerIn handelt, nach Absprache und Freigabe durch den/die

LeistungsempfängerIn, den/die AuftraggeberIn regelmäßig über den Verlauf der Betreuung

zu unterrichten.

Alle erbrachten Leistungen sind, wie in der Rechnung angegeben, ohne Abzüge zu

begleichen.

10. Vertragsdauer und Kündigung

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte (oder bestimmte) Zeit geschlossen. Es ist

beiderseitig mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich kündbar.

11. Haftungsbegrenzung

1.

Für Schäden und Folgeschäden die nachweislich die Auftragnehmerin zu vertreten hat,

haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr abgeschlossenen

Berufshaftpflichtversicherung.

2.

Im Rahmen der Seniorenassistenz bietet die Auftragnehmerin keinen gewerblichen

Personentransport an. Für Unfallfolgen oder sonstige Ansprüche, die durch Mitfahren

entstehen könnten, haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr

abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung.

 

3.

Im Falle von Terminabsagen seitens der Auftragnehmerin aufgrund vertretbarer

Gründe wird jegliche sonstige Haftung hieraus ausgeschlossen.

12. Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht

Die Auftragnehmerin verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. des

Leistungsempfängers ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und

dem Bundesdatenschutzgesetz. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu

Zwecken der Durchführung des Vertrages verarbeitet.

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über vertrauliche Angelegenheiten der/des

AuftraggeberIn bzw. der/des LeistungsempfängerIn, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zur

Kenntnis gelangen, sowohl während des Dienstleistungsverhältnisses als auch nach der

Beendigung Stillschweigen zu bewahren.

13. Salvatorische Klausel - § 306 BGB gilt

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in unseren Räumlichkeiten in gedruckter

Form eingesehen oder auf unserer Homepage unter www.seniorenassistenz-klausmann/agb

eingesehen und heruntergeladen werden.

Beate Klausmann

Seniorenassistenz

Hindenburgstr. 15 A

77977 Rust

Tel.:0160 8071915

info@seniorenassistenz-klausmann.de

www.seniorenassistenz-klausmann.de/agb

Mit Klick auf das PDF-Symbol die AGBs downloaden:

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